Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut sind meine psychotherapeutischen Leistungen an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gebunden.

Eine Kostenübernahme für eine Psychotherapie gemäß den Psychotherapierichtlinien durch ihre gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel problemlos möglich, sofern Sie in den zurückliegenden 24 Monaten keine Psychotherapie in Anspruch genommen haben.

Die private Krankenversicherung sowie die Beihilfestellen übernehmen die Psychotherapiekosten, alle Voraussetzungen zur Kostenübernahme werden durch meine Qualifikation erfüllt. Erfragen Sie bitte bei Ihrer privaten Krankenversicherung die individuellen Bedingungen zur Kostenübernahme (Anzahl der Erstattungsfähigen Therapiesitzungen, individuelle Antragsformulare, etc.).

 

Leistungen für Psychotherapie werden von der Krankenkasse vollständig übernommen. Die Honorarkosten für Coaching, Beratung und Paartherapie sind in keinem Fall durch Ihre Krankenversicherung erstattungsfähig. Diese Kosten müssen Sie privat tragen.

Eine Übersicht über mögliche anfallende Kosten für Selbstzahler und Privatversicherte können sie meinem Informationsblatt zum Honorar entnehmen.